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Heimatverein Neuenbürg e. V.

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KIRCHE - REFORMATION - EDELFRAU

DIE PFARRKIRCHE ZU NEUENBÜRG

Die Neuenbürger bemühten sich beim Bischof zu Speyer um die Errichtung einer eigenständigen Pfarrkirche, da der beschwerliche und grundlose Weg nach Oberöwisheim, vor allem zu Winterzeiten, gefürchtet war. Als Bittsteller werden besonders der mächtige Herr Wendelin von Remchingen, die vereidigten Schöffen sowie Einwohner und andere Leute beiderlei Geschlechts genannt.

Petrus vom Stein, Generalvikar des Bischofs Matthias von Speyer, genehmigte daraufhin am Dienstag, den 28. Juni des Jahres 1468, auf Bitten Wendelin von Remchingens und der Einwohner zu Neuenbürg, die bisher nach „Oberöwisheim gepfarrt“ waren, dass die „Schlosskapelle Unserer Lieben Frau des Frühmessers zu Neuenbürg in eine eigene Tauf- und Pfarrkirche umgewandelt und mit genannten Einkünften dotiert werde“. In der Gründungsurkunde vom Vigiltag des Festes Peter und Paul des Jahres 1468 heißt es wie folgt: „Wir bestimmen, dass der Ort Niwenburg und seine Einwohner zusammen mit der Kapelle der seligen Jungfrau Maria wegen der genannten und uns vorgebrachten Gründe von der Mutterkirche in Oewesheim auf Grund unserer Autorität abgesondert und getrennt wird. Wir errichten die Kapelle zur Niwenburg zusammen mit der Frühmeßstiftung zur neuen Pfarr- und Taufkirche und bestimmen weiter, dass die Einwohner von der Niwenburg von den pfarrlichen und allen anderen Gerichtsbarkeiten völlig und gänzlich frei werden und nehmen sie weg für immer und überall. Wir unterwerfen sie in der Leitung und Seelsorge nun der Kirche in Neuenbürg. Des Weiteren kommen die Einwohner für kommende und ewige Zeiten für die nötige Reparatur auf.“

Weiter wurde in der Gründungsurkunde ein Ablass von 40 Tagen beim andächtigen Besuch der genannten Kapelle oder der neuen Pfarrkirche in Aussicht gestellt.

Die gotische Saalkirche zu Neuenbürg besteht aus einem Langhaus wie auch einem mit Strebepfeilern gestützten Chor, der an den Turm im Osten der ehemaligen Tiefburg angelehnt ist. Durch die im Turm und im Chorgewölbe vorhandenen Steinmetzzeichen ergibt sich, dass an beiden Bauwerken die gleichen Steinmetze arbeiteten. Eindeutig ist der Chorraum jünger als der Turm. Das Innere des Chores bildet ein Kreuzgewölbe mit sternförmigem Kappenschluss. So steht die Errichtung der heutigen Sankt-Lukas-Kirche in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Genehmigung einer eigenen Pfarrkirche durch Bischof Matthias von Speyer im Jahre 1468.

Matthias von Rammung, Bischof zu Speyer, war von 1464 bis 1478 der 65. Bischof von Speyer; er war nicht nur ein bedeutender Reformbischof, sondern auch einer der bedeutendsten Speyerer Bischöfe des Mittelalters, zugleich war er auch Kanzler der Kurpfalz. Er ließ auch den heutigen Chor der Marienwallfahrtskirche in Waghäusel erbauen.

Peter vom Stein, Generalvikar des Bischofs Matthias von Speyer, genehmigte am 28. Juli 1469 auf Bitten des Pfarrers Michael Song zu Neuenbürg, dass infolge des Ankaufs eines neuen Pfarrhauses das Pfarreinkommen jährlich um 30 Pfund Heller gemindert wird. Peter vom Stein selbst, auch der Lapide genannt, entstammte dem am Heidelberger Hof auftretenden Patriziergeschlecht. Geboren wurde er im Jahre 1390, sein Todestag war der 31. Oktober 1480. Peter vom Stein war Generalvikar und Domkantor in Speyer sowie Domherr in Worms.

Schultheiß und Gericht zu Oberöwisheim und Neuenbürg bezeugen am 12. März des Jahres 1478, dass Heinrich von Sickingen das Domkapitel zu Speyer in den Besitz des Wein- und Fruchtzehnten zu Oberöwisheim und Neuenbürg eingesetzt hat.

Heinrich und Martin von Sickingen quittieren am 26. April 1478 den Empfang des Kaufschillings in Höhe von 7000 Gulden für den Zehnt zu Öwisheim und Neuenbürg durch das Speyrer Domkapitel.

DIE HERRSCHAFT UND DER WEIN

Schon im 13. Jahrhundert sollen Mönche vom ehemaligen Stift Odenheim an den Südhängen unserer Heimat Reben angepflanzt haben. Auch die „Edlen“ von Remchingen, unsere Patronatsherren, tranken gerne einen Humpen Wein und ließen am Bergle, unweit der Niwenburg, mehrere Steckhaufen mit Reben anpflanzen. Sogar bei der Traubenlese und Weingewinnung soll die Herrschaft mit Gefolge tüchtig mitgeholfen und anschließend im Burghof bei Tanz und Musik gefeiert haben. Der Wein soll, so die Chronik, bei Herrschaft und Bürgern reichlich geflossen sein.

Weiter ist urkundlich belegt, dass das Gewann Lerchenberg, der Deichelwald und der Silberberg mit Reben bepflanzt waren. Die Weingewinnung selbst, so schreibt es der Chronist, soll oft bis spät in die Nacht gedauert haben und war für die Mannsbilder durch das Stampfen der Trauben eine große Schinderei.

Das Gericht zu Gochsheim bekundet am Donnerstag, den 28. Februar 1527, am Gedenktag des Heiligen Matthias, dass der Bürger Hans Rottweiler den Heiligenpflegern zu Neuenbürg 12 Schilling Pfennig jährliche Gült schuldet.

REFORMATION

Um 1530 führten die Herren von Remchingen die Reformation ein. Ganz Neuenbürg wurde somit protestantisch. Hierzu heißt es: Die Edlen von Remchingen führten zu ihrer Zeit als Patronatsherren des Dorfes die Reformation im lutherischen Sinne ein. Alle Dorfbewohner nahmen daraufhin den evangelischen Glauben an und lebten nach diesem. Ein Pfarrhaus wurde angemietet, und ein protestantischer Pfarrer eingesetzt.

Zu jener Zeit, wir schreiben das Jahr 1530, hatte Philipp der 2. das Bischofsamt in Speyer inne. Obwohl er mit viel Güte und religiösem Eifer versuchte, die Reformation in seinem Bistum aufzuhalten, so gelang ihm dies nur teilweise. In Rom selbst saß zu jener Zeit Clemens der 7. auf dem Stuhl Petri. Papst Clemens der 7. verweigerte damals König Heinrich dem 8. von England dessen Wunsch nach Annullierung seiner Ehe mit Katharina von Aragon, worauf sich Heinrich von der römisch-katholischen Kirche lossagte und die Church of England gründete. Für das Dorf Neuenbürg selbst war weder der Bischof von Speyer noch der Papst in Rom nach der Einführung der Reformation im lutherischen Sinne weisungsbefugt.

MARIA SALOME VON REMCHINGEN

Graf Froben Christoph von Zimmern, Statthalter des Grafen Wilhelm von Sulz als Hofrichter zu Rottweil, teilt dem Hans Jakob von Remchingen zu Neuenbürg am 3. März 1551 mit, dass Sebastian von Remchingen, der ihm um 1600 Gulden sein Viertel an Dorf und Schloss Neuenbürg verkauft, auf Zahlung eines Restkaufschillings von 215 Gulden gegen ihn klagt und lädt ihn auf den 17. März 1551 vor das Hofgericht zu Rottweil.

Jener Hans Jakob von Remchingen zu Neuenbürg war der Ehemann von Maria Salome von Remchingen, geborene Hofwart von Kirchheim. Maria Salome entsprang dem Geschlecht der Hofwart von Kirchheim, die im nahegelegenen Münzesheim bis ins Jahr 1675 ansässig waren. Die Eheleute Hans Jakob und Maria Salome von Remchingen hatten zu ihrer Zeit die Ortsherrschaft Neuenbürgs inne. Beide, so ist zumindest anzunehmen, sind noch im katholischen Glauben getauft und erzogen worden. Im Jahre 1530 nahmen sie, gleich ihren Untertanen, den protestantischen Glauben an. Die Edelfrau Maria Salome starb im Jahre des Herrn 1555.

Hans Jakob von Remchingen heiratete nach ihrem Tode die Edelfrau Juliane von Sulz; diese war die Tochter der Magdalene von Berstett und des Wolfgang von Sulz. Für Juliane von Sulz war es ebenso wie für Hans Jakob von Remchingen die zweite Ehelichung. Julianes erster Gemahl war der Edelmann Claus Röder von Diersburg. Juliane von Remchingen, geborene von Sulz, starb am Freitag, den 8. April des Jahres 1588. Hans Jakob von Remchingen, der das Grabmahl in der Kirche zu Neuenbürg für seine erste Frau in Auftrag gab, starb im Jahre des Herrn 1569.

Maria Salomes Grabmal-Ädikula steht in der heutigen Sankt-Lukas-Kirche an der Nordseite des Chorbereichs. Man kann davon ausgehen, dass sich die sterblichen Überreste dieser Edelfrau in der Sankt-Lukas-Kirche befinden; genau sagen lässt sich dies allerdings nicht. Der Heimatforscher Ludwig Hubbuch schrieb diesbezüglich: „Innerhalb der Choranlage befindet sich ein gut erhaltenes Grabmal derer von Remchingen. Fünf weitere des Geschlechts derer von Remchingen haben im 14. und 15. Jahrhundert die schöne Choranlage auch als ihre letzte Ruhestätte gewählt. Die Grabstätten befinden sich vor den ehemaligen Stufen zum früheren Hochaltar der Kirche.“

GRABMAHL-ÄDIKULA IN DER SANKT LUKAS KIRCHE

Hans Jakob von Remchingen zu Neuenbürg war der Gemahl der edlen und tugendsamen Maria Salome von Remchingen, die im Jahre 1555 starb. Er ließ das Grabmal zum ewigen Gedenken an seine erste Ehefrau errichten. Maria Salome von Remchingen war eine Tochter des Hans Hofwart von Kirchheim, der 1522 starb, und seiner zweiten Gemahlin Kunigunde von Rosenberg, die 1545 starb. Maria Salome hatte noch fünf weitere Geschwister; eine Schwester war die Anna von Flehingen, geborene Hofwart von Kirchheim.

Im Chorbereich der Sankt-Lukas-Kirche, an der Nordwand, steht das Grabmal aus graugelbem Sandstein mit Bildnis der Verstorbenen in flachem Relief. Im Giebelfeld ist ein Todesgenius umzogen mit Umschrift, die wie folgt lautet: „Hilf Gott in unserer letzten Not. Amen.“ Auf der Archivolte, in der Gebälkzone, stehen zwei Putten mit Grabschrift, auf der folgender Text steht: „Auf Montag Sankt-Margareta-Tag, als man zählt 1555, ist in Gott verschieden die edle und tugendsame Frau Maria Salome von Remchingen, geborene Hofwart von Kirchen, des edlen und festen Hans Jakobs von Remchingens Hausfrau. Der seelige Gott gnädig und barmherzig sein woll, Amen.“

Auf den Rahmenpilastern sind je vier Ahnenwappen mit Helmzieren und Beischriften auf rechteckigen Täfelchen abgebildet. Vermutlich standen einst auf dem fehlenden Sockel die Initialen des Bildhauers. Dennoch ist davon auszugehen, dass der Künstler dieses Werkes Jost Neibeck von Sickingen war. Maria Salome von Remchingen wurde im protestantischen Glauben beigesetzt.

FRONDIENST, LEHEN, GÜLTVERSCHREIBUNG

Graf Wilhelm zu Eberstein vermittelt am Donnerstag, den 20. Juli des Jahres 1553, zwischen Johann Jakob von Remchingen und der Gemeinde Neuenbürg einen Vergleich, wonach die von Neuenbürg jährlich dem Herrn von Remchingen fünf Tage fronen und dabei Essen und Trinken, wie ziemlich, von ihm erhalten sollen.

Die Gemeinde Neuenbürg verpflichtet sich am 2. Juni 1567 Christoph Landschad von Steinach sowie Veit und Bernhard von Sternenfels, als Vormündern ihrer jungen Herren, ein um 103 Gulden erkauftes Stück Wiese auf Erfordern jederzeit zum gleichen Preise zurückzugeben. In dem Dokument werden Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und die ganze Gemeinde Neuenbürg erwähnt.

Michel Sturmbühel, Schultheiß und Richter zu Unteröwisheim, beurkundet, dass Jakob Edelmann zu Unteröwisheim der Pfarrei Unserer lieben Frau zu Neuenbürg ein Gulden jährlicher Gült um 20 Gulden verkauft hat.

Vergleich zwischen Leo von Remchingen und der Gemeinde Neuenbürg am 6. November 1577 über verschiedene Streitpunkte. Die Dorfordnung regelt das Gemeindeleben und bestätigt die Fronordnung aus dem Jahre 1553. Die Länge des Frontages wird von morgens fünf Uhr bis abends 19 Uhr festgelegt. Den Frönern soll reichlich zu essen und trinken gereicht werden. Der im Ort ansässige Jude gibt als Ersatz für den Frondienst und Allmendennutzung drei Gulden pro Jahr an die Gemeinde.

Dieses Dokument erfasst zum ersten Mal urkundlich, dass es zu dieser Zeit jüdisches Leben in Neuenbürg gab.

Volmar von Remchingen zu Hilsbach, kurpfälzischer Hofrat und Vormund der Söhne seines Vetters Leo von Remchingen, bekundet am 6. Februar 1581, dass Ludwig Georg, Hans Bastian und Philipp sich bei der Erneuerung eines unter Verpfändung der Ebersteinischen Lehngüter gegenüber Friedrich von Mentzingen ausgestellten Schuldbriefs über 1000 Gulden verpflichtet haben, nach Ablauf von fünf Jahren bei dem Grafen Haubrecht von Eberstein als Kurator des Grafen Philipp von Eberstein abermals um dessen Konsens nachzusuchen.

Revers des Volmar von Remchingen wird urkundlich am 11. Mai 1581 als Vormund der Söhne Leo von Remchingens gegenüber Graf Haubrecht von Eberstein über die Belehnung mit Neuenbürg und den dazugehörigen Gütern und Gerechtigkeiten genannt.

Hans Müller, Bürger und Bewohner zu Gochsheim, verschreibt der Kirche zu Neuenbürg am 30. August 1591 eine um 15 Gulden jährliche Gült. Ebenso verschreibt er sich am 25. Dezember 1619 gegenüber der Kirche zu Neuenbürg wegen 20 Gulden Kapital.

Als im Jahre 1618 auf der Prager Burg der sogenannte Fenstersturz den Beginn des Dreißigjährigen Krieges einläutete, konnte man in dem kleinen beschaulichen Dorf Neuenbürg, das mit einem wunderschönen Wasserschloss mit angrenzendem Schlossgarten ausgestattet war, nicht im Entferntesten erahnen, dass dieses Ereignis für das Schloss, das Dorf, die Kirche und für den größten Teil der Bevölkerung die völlige Zerstörung bedeuten würde.

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